Schnitzen mit der Motorsäge - Rechtliche Informationen

Das Kleingewerbe / Nebengewerbe

In Deutschland muss alles seine Richtigkeit haben und so ist es auch, wenn man mit seinem Hobby ein bisschen Geld verdienen will. Der einzige Weg ist seine Tätigkeit offiziell anzumelden. Eine Möglichkeit ist es, ein Klein- oder Nebengewerbe anzumelden.

 

Anmeldung des Gewerbes

Hat man sich dazu entschieden ein Gewerbe anzumelden, ist der ersten Schritt der Weg zur Stadt oder Gemeinde. Dort bekommt man den Antrag für die Gewerbeanmeldung. Man kann das Formular direkt vor Ort ausfüllen oder man nimmst es mit und füllt es zu Hause in Ruhe aus.

Ein wichtiger Bestandteil in der Anmeldung ist die Tätigkeit. Dort solltet ihr versuchen sehr allgemein eure Tätigkeit zu beschreiben. Das hat den Vorteil, dass ihr in Zukunft nicht gleich wieder eine Änderung durchführen müsst, nur weil sich eure Tätigkeiten ein bisschen geändert haben. Also in Ruhe mal hinsetzen und überlegen, was will ich machen und wie könnte es sich entwickeln.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr (wenn überhaupt) ein Nebengewerbe anmelden wollt. Das heißt ihr wollt das Gewerbe neben dem eigentlichen Job anmelden. Dabei ist auch wichtig, dass ihr euren Arbeitgeber fragt, ob er nichts dagegen hat, dass ihr ein Gewerbe anmelden wollt.

Eine weitere Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass ihr mindestens 18 Jahre alt seid.

Die Anmeldung ist nicht kostenlos. Die Kosten variieren je nach Region zwischen 20 und 60 Euro. Der Gewerbeschein kostet noch mal 5 € mehr. Der Schein ist wichtig, wenn man z.B. im Großhandel einkaufen möchte. Das nachträgliche Ausstellen ist aber auch kein Problem. Auch eine Reisegewerbekarte kann sinnvoll sein, wenn ihr eure Figuren auch mal auf Märkten o. Ä. verkaufen wollt. Wenn man nachträglich etwas an der Gewerbeanmeldung ändern möchte, z.B. es sind noch Tätigkeiten hinzugekommen, dann kostet dies auch wieder Geld.


Finanzamt

Nach der Anmeldung ihr gleich die Unterlagen für das Finanzamt in die Hand gedrückt und es ist sehr viel mehr Papier. Da das Finanzamt einiges wissen will, könnt ihr das Formular vom Steuerberater ausfüllen lassen.

Bis jetzt war immer nur die Rede von einem Gewerbe. Es gibt aber noch eine Unterteilung. Innerhalb des Gewerbes gibt es das Kleinunternehmen. Kleinunternehmen heißt, dass man im Jahr nicht mehr als 17 500 € Umsatz machen darf. Des Weiteren führt man keine Umsatzsteuer auf der Rechnung auf und führt auch keine beim Finanzamt ab.

Umsatz ist das ganze Geld, das ihr einnehmt ohne die Ausgaben abzuziehen.

Ich empfehle, sich einen Steuerberater zu suche, der einem hilft. Die Kosten für das Ausfüllen des Formular liegen bei ca. 60 €. Die Frage mit den Steuerberater kommt am Ende es Jahres wieder. Ihr müsste einmal im Jahr eine Kostengegenüberstellung beim Finanzamt einreichen. Dabei werden die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber gestellt und der Gewinn ermittelt.

Wieder kurze Begriffserklärung: Der Gewinn ist das Geld, das ihr raushabt, wenn alle Ausgaben vom Umsatz abgezogen worden sind.

Die Gegenüberstellung geht mit in die Einkommensteuererklärung ein. Lasst euch nicht von den Kosten eines Steuerberaters abschrecken, denn die könnt ihn aus der Kasse des Gewerbes bezahlen.

Der Gewinn ist eine wichtige Zahl und man sollte versuchen diesen möglichst klein zu halten. Natürlich könnt ihr euch auch einen Lohn auszahlen, jedoch fällt das nicht unter die Ausgaben, sondern wird zu dem Gewinn gerechnet. Die Auszahlung kann man auch anders machen. Damit man vernünftig arbeiten kann, benötigt man natürlich einen PC und alles was dazu gehört und bequem sitzen, möchte man natürlich auch.


Kammern

In den nächsten Tagen/Wochen werdet ihr auch Post von der zuständigen Kammer bekommen. Die wollen auch nur euer Bestes und euer Geld. Das Ganze kann man aber umgehen, wenn man nicht mehr als 5 200 € Gewinn hat. Das ist der Freibetrag. Ein Anruf bei der Kammer und man bekommt die entsprechenden Informationen.

 

Buchführung

Im Abschnitt Finanzamt habe ich schon erwähnt, dass man dem Finanzamt seine Einnahmen und Ausgaben geben muss. Es gibt nun mehrere Möglichkeiten wie man diese dokumentieren kann.

Es macht auf jeden Fall sehr viel Sinn, wenn man sich ein extra Konto bei der Bank anlegt, um private Gelder von den Geldern des Gewerbes zu trennen.

Ein weiterer Vorteil eines extra Kontos ist, dass man nicht seine private Kontonummer rausgeben muss, damit Kunden z.B. Rechnungen überweisen können.

Damit man schnell und einfach seine Konten verwalten kann, sollte man bei der Bank auch gleich Online-Banking beantragen. Wenn man dann noch auf eine Online-Banking-Software setzt, kann man es sich noch einfacher machen. Bei einem Programm hat man die Konten von den verschiedenen Banken unter einer Oberfläche und muss nicht zwischen den Webseiten der Banken wechseln.

Jetzt aber zur Buchhaltung. Hört sich schlimmer an als es ist. In der ersten Zeit kann man es über ein Tabellenkalkulationsprogramm gemacht. Mit ein paar Formeln ist das auch schnell gemacht, da man nur die Einnahmen und die Ausgaben gegenüberstellen und am Ende zusammen rechnen muss. Bei der Rechnung werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen, um den Gewinn zu ermitteln.

Das alles geht und reicht auch, aber es geht schöner und einfacher. Die bessere Lösung kostet aber jährlich ein bisschen Geld. Mit diesen Programmen ist es auch möglich die Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Das müsst ihr beim Kleinunternehmen nicht, kommt erst, wenn ich über den 17 500 € liegt.

Es bietet sich auch an, dass man von seinem privaten Konto ein Startkapital auf das Konto des Gewerbes überweist. Dann hat man schon ein bisschen Geld und kann damit arbeiten. Hat man das Geld wieder drin, dann nimmt man sich das Startkapital wieder raus.

 

Abschluss

Jetzt habe ich euch all mein Wissen zu dem Kleinunternehmen gegeben und ich hoffe ich konnte euch einige Fragen beantworten. Wenn ihr noch weitere Informationen, Fragen und/oder Ergänzungen habt, dann könnt ihr diese gerne als Kommentar dalassen.

Auf der Seite kleinunternehmerregelung.org dreht sich auch alles um dieses Thema. Dort könnt ihr euch auch mal durchklicken und euer Wissen erweitern.

 

Steuerhöhe

Am Jahresende wird der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht. Hier werden alle Einnahmen aufgeführt (normaler Job und Nebengewerbe). Von dieser Summe des Gesamteinkommens wird duch das Finanzamt nun die Einkommenssteuer berechnet (und vergiss den Freibetrag von ca. 7.660 Euro - da liegen die meisten ja mit dem regulären Job schon weit darüber!). Lege ca. 25 % deiner Erträge duch den Verkauf von Figuren für evtl. Steuernachzahlungen zur Seite.