Laut EU-Recht ist das Sägen mit der Motorsäge selbst in der Mittagsruhe in Wohngebieten erlaubt, da sie ein CE-Zeichen tragen (32. BImSchV ).
Also, Sägen darf man auch in der Mittagszeit und solange man möchte, Teppiche ausklopfen aber nicht (gilt nicht für Kurgebiete oder in der Nähe von Krankenhäusern).
Ein Gewerbe darfst du aber nicht überall ausüben. Dies gilt also nur für Privatpersonen.
Aber: ob man das wirklich ausreizen sollte steht auf einem anderen Blatt! Eine gute Nachbarschaft sollte immer vorgehen.